Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder verwalten einen Gebäudekomplex und Ihre Kundennummer beginnt mit D10 oder D2?

Dann haben Sie mit uns die Lieferung von Wärme vereinbart. Ihre Wärmeabnahme wird über einen Wärmemengen-Zähler in Ihrem Heizraum erfasst und durch uns in Rechnung gestellt. Stellen wir Ihnen auch Warmwasser für Ihre Immobilie bereit? Dann finden Sie diese Leistung ebenfalls auf Ihrer Rechnung.

Für die Abrechnung der Wärme haben wir mit Ihnen für gewöhnlich einen Arbeits-, Grund- und Verrechnungspreis vereinbart.

  • Der Arbeitspreis umfasst die gelieferte Energiemenge.
  • Der Grundpreis ist ein verbrauchsunabhängiger Kostenbestandteil und beinhaltet z.B. die Vorhaltung der Wärmeerzeugungsanlage und der dazugehörigen Betreiberleistungen.
  • Der Verrechnungspreis umfasst den Aufwand für die Abrechnung und die Bereitstellung und Ablesung der Zähler.

Ihr Vertrag zur Wärmelieferung geht in der Regel über mehrere Jahre. Da sich über die Jahre die zugrunde gelegten Kosten ändern, wird eine sogenannte Preisgleitung vereinbart. Hier sind Indizes des statistischen Bundesamtes, zum Beispiel für Lohn, Material und Brennstoff, hinterlegt. Welche Entgelte und welche Preisgleitung vereinbart werden, ist abhängig von der Art der Versorgung und des vereinbarten Leistungsumfangs.

Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Die Kontaktdaten Ihres individuellen Ansprechpartners finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung. Vielleicht finden Sie die Antwort auf Ihre Frage auch schon in unserer Musterrechnung.
Musterrechnung