
Informationen zur Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen
Am 19.11.2022 ist das Gesetz über die Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) in Kraft getreten (BGBL. Teil I 2022, 2051ff). Das EWSG sieht u. a. eine einmalige Entlastung von Kosten für Wärme vor. Diese Entlastung wird häufig auch als „Dezember(-Sofort)hilfe“ bezeichnet.
Was bedeutet das für Sie?
Wir werden die im Dezember fällige Abschlagszahlung nicht einziehen. Die Selbstzahler bitten wir, den Abschlag für den Monat Dezember nicht zu überweisen. Bei sämtlichen Begünstigten wird in der nächsten, den Monat Dezember 2022 erfassenden, Abrechnung die Entlastung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen.
Wichtig! Bei Mietern oder Eigentümern, deren Wohnungen über eine Zentralheizung versorgt werden, erfolgt die Berücksichtigung des Erstattungsbetrages erst vollständig mit der nächsten auf den Monat Dezember 2022 folgenden Heizkostenabrechnung, d. h. dass Mieter zunächst im Dezember die normale Heizkostenvorauszahlung leisten müssen und erst später bei der Abrechnung von der Hilfe profitieren.
- Eine detaillierte Erläuterung finden Sie unter folgendem Link:
Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, etc.
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.proklima-hannover.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de. Zudem veröffentlicht die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Netzverluste gemäß AVBFernwärmeV
Gesellschaft | Versorgungsgebiet | Wärme-Netzein-speisung [MWh] | Nutzbare Wärme-abgabe [MWh] | Netzverlust [MWh] | Netzverlust [%] |
enercity Contracting Nord GmbH | Clamersdorfer Str. 21a, 28757 Bremen | 7.745 | 6.428 | 1.316 | 17,0% |
enercity Contracting Nord GmbH | Kaposvar-Spange 1, 21509 Glinde | 8.047 | 6.223 | 1.824 | 22,7% |
enercity Contracting Nord GmbH | Stockmeyerstr. 41, 20457 Hamburg; Georgswerder Damm 12-14, 20539 Hamburg und versorgte Gebiete | 39.037 | 33.773 | 5.264 | 13,5% |
enercity Contracting Nord GmbH | HafenCity, Rothenburgsort, Peute" | 5.372 | 4.668 | 703 | 13,1% |
enercity Contracting Nord GmbH | Sagekuhle 27, 21614 Buxtehude | 9.720 | 8.718 | 1.001 | 10,3% |
enercity Contracting Nord GmbH | Pastor-Schröder-Str. 3, 24768 Rendsburg | 12.474 | 10.428 | 2.045 | 16,4% |
enercity Contracting Nord GmbH | Neustädter Str. 1, 24376 Kappeln | 6.643 | 5.231 | 1.412 | 21,3% |
enercity Contracting Nord GmbH | Haferblöcken 50, 22119 Hamburg | 7.189 | 6.376 | 812 | 11,3% |
Streitbeilegungsverfahren - Schlichtungsstelle Energie
Die enercity Contracting GmbH nimmt an keinem Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren teil. Wir verweisen auf die allgemeine Regelung in § 36 VSBG. Weiteres finden Sie auch in unserem Impressum.
Bei Fragen oder anderweitigen Anliegen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an:
enercity Contracting GmbH, Osterstraße 63, 30159 Hannover; Tel. 0511 - 16991-0 ; E-Mail: info@enercity-contracting.de.
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Grundsätzlich beziehen wir uns auf die AVBFernwärmeV, wenn nicht Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Preisanpassungsregeln und Preisanpassungsklauseln
Die Preise für die in dem Wärmelieferungsvertrag genannte Leistung und die gelieferte Wärme sowie die Abrechnung sind veränderlich und werden auf Grundlage vertraglich vereinbarter Preisänderungsformeln und Bemessungsgrundlagen berechnet und angepasst.
Neben einem Arbeitspreis für die abgenommene Wärme rechnen wir in der Regel für die bereitgestellte Wärmeleistung einen Grundpreis ab. Anhand vertraglich festgelegter und vom Statistischen Bundesamt veröffentlichter Indizes werden die Preise für die Wärmelieferung regelmäßig angepasst. Damit werden Preisänderungen unter anderem durch Brennstoffkosten und Lohnkosten abgebildet. Anbei zwei Formeln als Beispiele:
Preisänderungsformel Arbeitspreis Beispiel A
Arbeitspreis (AP):
AP = X,XX * (X,XX *EGIX/EGIX0 + X,XX * EnSt/EnSt0 + X,XX * Nebenkosten n/Nebenkosten n0)
Nebenkosten = NNE + KA + BU + KU
- AP: Arbeitspreis in Cent/kWh
- EGIX: Gaspreis-Indexwert der European Energy Exchange AG (EEX)
- EnSt: Energiesteuer auf Erdgas in Cent/kWh
- Nebenkosten: Nebenkosten des Erdgasbezugs in Cent/kWh
- NNE: Arbeitspreis-Netznutzungsentgelte
- KA: Konzessionsabgabe
- BU: Bilanzierungsumlage
- KU: Konvertierungsumlage
- 0: Index für Basiswerte
CO2-Preis (CO2):
Der CO2-Preis beträgt derzeit: CO2 = X,XX Cent/kWh
Preisänderungsformel Arbeitspreis Beispiel B
Arbeitspreis (AP):
AP = X,XX * (0,60 * G/G₀ + 0,40 * W/W₀)
- AP: Arbeitspreis in Cent/kWh
- G: Indexwert für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe
- W: Wärmepreisindex
- 0: Index für Basispreise
Preisänderungsformel Grundpreis
Grundpreis (GP):
GP = X,XX * (0,50 * L/L0 + 0,25 * I/I0 + 0,25)
- GP: Grundpreis in EUR/Monat
- L: Lohnindex
- I: Index der Investitionsgüterproduzenten
- 0: Index für Basiswerte