Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungs-pflichten

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrer Versorgung.

Informationen zur Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen

Am 19.11.2022 ist das Gesetz über die Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) in Kraft getreten (BGBL. Teil I 2022, 2051ff). Das EWSG sieht u. a. eine einmalige Entlastung von Kosten für Wärme vor. Diese Entlastung wird häufig auch als „Dezember(-Sofort)hilfe“ bezeichnet.

Was bedeutet das für Sie?

Wir werden die im Dezember fällige Abschlagszahlung nicht einziehen. Die Selbstzahler bitten wir, den Abschlag für den Monat Dezember nicht zu überweisen. Bei sämtlichen Begünstigten wird in der nächsten, den Monat Dezember 2022 erfassenden, Abrechnung die Entlastung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen.

Wichtig! Bei Mietern oder Eigentümern, deren Wohnungen über eine Zentralheizung versorgt werden, erfolgt die Berücksichtigung des Erstattungsbetrages erst vollständig mit der nächsten auf den Monat Dezember 2022 folgenden Heizkostenabrechnung, d. h. dass Mieter zunächst im Dezember die normale Heizkostenvorauszahlung leisten müssen und erst später bei der Abrechnung von der Hilfe profitieren.

  • Eine detaillierte Erläuterung finden Sie unter folgendem Link:

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, etc.

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.proklima-hannover.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de. Zudem veröffentlicht die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Netzverluste gemäß AVBFernwärmeV

Gesellschaft    

Versorgungsgebiet  

Wärme-Netzein-speisung [MWh]     

Nutzbare Wärme-abgabe [MWh]

Netzverlust [MWh]

Netzverlust [%]

enercity Contracting Nord GmbH

Clamersdorfer Str. 21a, 28757 Bremen

7.745

6.428

1.316

17,0%

enercity Contracting Nord GmbH

Kaposvar-Spange 1, 21509 Glinde

8.047

6.223

1.824

22,7%

enercity Contracting Nord GmbH

Stockmeyerstr. 41, 20457 Hamburg; Georgswerder Damm 12-14, 20539 Hamburg und versorgte Gebiete

39.037

33.773

5.264

13,5%

enercity Contracting Nord GmbH

HafenCity, Rothenburgsort, Peute"

5.372

4.668

703

13,1%

enercity Contracting Nord GmbH

Sagekuhle 27, 21614 Buxtehude

9.720

8.718

1.001

10,3%

enercity Contracting Nord GmbH

Pastor-Schröder-Str. 3, 24768 Rendsburg

12.474

10.428

2.045

16,4%

enercity Contracting Nord GmbH

Neustädter Str. 1, 24376 Kappeln

6.643

5.231

1.412

21,3%

enercity Contracting Nord GmbH

Haferblöcken 50, 22119 Hamburg

7.189

6.376

812

11,3%

Streitbeilegungsverfahren - Schlichtungsstelle Energie

Die enercity Contracting GmbH nimmt an keinem Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren teil. Wir verweisen auf die allgemeine Regelung in § 36 VSBG. Weiteres finden Sie auch in unserem Impressum.


Bei Fragen oder anderweitigen Anliegen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an:
enercity Contracting GmbH, Osterstraße 63, 30159 Hannover; Tel. 0511 - 16991-0 ; E-Mail: info@enercity-contracting.de.

Allgemeine Versorgungsbedingungen

Grundsätzlich beziehen wir uns auf die AVBFernwärmeV, wenn nicht Individualvereinbarungen getroffen wurden. 

Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVBFernwärmeV) 

Preisanpassungsregeln und Preisanpassungsklauseln

Die Preise für die in dem Wärmelieferungsvertrag genannte Leistung und die gelieferte Wärme sowie die Abrechnung sind veränderlich und werden auf Grundlage vertraglich vereinbarter Preisänderungsformeln und Bemessungsgrundlagen berechnet und angepasst.

Neben einem Arbeitspreis für die abgenommene Wärme rechnen wir in der Regel für die bereitgestellte Wärmeleistung einen Grundpreis ab. Anhand vertraglich festgelegter und vom Statistischen Bundesamt veröffentlichter Indizes werden die Preise für die Wärmelieferung regelmäßig angepasst. Damit werden Preisänderungen unter anderem durch Brennstoffkosten und Lohnkosten abgebildet. Anbei zwei Formeln als Beispiele:

Preisänderungsformel Arbeitspreis Beispiel A

Arbeitspreis (AP): 

AP  =  X,XX * (X,XX *EGIX/EGIX0 + X,XX * EnSt/EnSt0 + X,XX * Nebenkosten n/Nebenkosten n0)


Nebenkosten  =  NNE + KA + BU + KU

  • AP: Arbeitspreis in Cent/kWh
  • EGIX: Gaspreis-Indexwert der European Energy Exchange AG (EEX)
  • EnSt: Energiesteuer auf Erdgas in Cent/kWh
  • Nebenkosten: Nebenkosten des Erdgasbezugs in Cent/kWh
  • NNE: Arbeitspreis-Netznutzungsentgelte
  • KA: Konzessionsabgabe
  • BU: Bilanzierungsumlage
  • KU: Konvertierungsumlage
  • 0: Index für Basiswerte

CO2-Preis (CO2):

Der CO2-Preis beträgt derzeit: CO2 = X,XX Cent/kWh

Preisänderungsformel Arbeitspreis Beispiel B

Arbeitspreis (AP): 

AP  =  X,XX * (0,60 * G/G + 0,40  * W/W₀)

  • AP: Arbeitspreis in Cent/kWh
  • G: Indexwert für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe
  • W: Wärmepreisindex
  • 0: Index für Basispreise

Preisänderungsformel Grundpreis

Grundpreis (GP): 

GP  =  X,XX * (0,50 * L/L0 + 0,25 * I/I0 + 0,25)

  • GP: Grundpreis in EUR/Monat
  • L: Lohnindex
  • I: Index der Investitionsgüterproduzenten
  • 0: Index für Basiswerte